Wenn die Prüfungsordnung (noch) keine ist


Letzten Sommer hatten wir in mühevoller Arbeit zusammen mit unserer Fakultäts-Justiziarin from Chaos neue Prüfungsordnungen für unsere Studiengänge erarbeitet. Diese gingen ihren Weg durch Fakultätsrat etc., so dass sie „durch“ waren, und nur noch nicht offiziell veröffentlicht waren. Diese Weiterleitung zum Veröffentlichen obliegt unserer Justiziarin.

Dieser letzte Schritt des Veröffentlichens – und damit auch Inkraft-Setzens – fällt dann daher nicht mehr in unseren Einflussbereich.

Zeitsprung.

Heute klingelt das Telefon bei Chef.

Mitarbeiterin im Rektorat, die für offizielle Bekanntmachungen zuständig ist. Sie fragte, wie wir denn auf unseren Webseiten nicht veröffentlichte und nicht genehmigte Prüfungsordnungen präsentieren könnten…? Und warum sie diese nicht habe…?

Ich sehe gerade unsere Chaos-Justiziarin – begraben von einem Haufen Papier – röchelnd in ihrem Papierchaos nach den bei ihr verschütt gegangenen Prüfungsordnungen wühlen…

Wenn diese Dame (ohne ihr Böswilligkeit unterstellen zu wollen – denn das ist sie nicht. Nur grenzenlos unstrukturiert und chaotisch) das Zeugs nicht findet – muss das nochmals genehmigt werden (Originalunterschriften und so). Dann geht der Terz nochmal los. Und … wir haben jetzt schon nach der neuen Prüfungsordnung gearbeitet … Hoffentlich findet sie die Unterlagen – sonst könnten auch Studis auf dumme Gedanken kommen… 😦

WWWWAAAHHHH! Einmal nur mit Profis…

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