Folgendes habe ich gerade im Techniktagebuch gelesen (Zitat):
„Beim Mittagessen erzähle ich den Kolleginnen und Kollegen davon und erfahre, dass die Gespräche der Hochschulen mit der VG-Wort zum Thema Urheberrecht schwierig sind.
Ab 2016 muss jede verwendete Quelle in einem Vorlesungsskript seitenweise einzeln an die VG-Wort gemeldet und bezahlt werden. Sogar wenn das Skript passwortgeschützt nur einem kleinen Hörerkreis zugänglich ist.“
Ich muss das noch verifizieren – aber sollte das tatsächlich der Fall sein, haben wir alle ein Riesenproblem:
Einerseits bläuen wir den Studis ein, dass sie Quellen nennen sollen und auch bei Vorträgen nicht einfach „irgendwas“ erzählen dürfen, sondern das mit Zitaten und Quellen belegen müssen.
Andererseits müssen wir entweder selbst das Rad neu erfinden – was aus verschiedensten Gründen nicht geht – oder stehen mit halbem Fuß … na ja, nicht im Knast, aber zumindest … verstoßen wir gegen geltendes Recht.
Natürlich darf ich weiter zitieren. Aber eben mal eine Graphik aus einem Lehrbuch oder eine Aufgabe … das ist dann schon zu viel. Herzlichen Dank auch.
Keine Frage – die Urheber sollen ihren Anteil an der Verbreitung ihrer Arbeit bekommen – aber die Regelungen müssen irgendwo auch einen Realitätscheck im 21. Jh. aushalten. Und danach sieht es gerade nicht aus.
Ich geh dann mal recherchieren.
Du bist aber doch nicht verpflichtet, dein Skript über die VG Wort zu lizensieren. Häng doch eine creative commons Lizenz an dein Zeug?
Wir müssen unsere Unterlagen nicht dort anmelden um dort Geld zu verdienen … nein, nein … wir müssen angeben, wo wir geschützte Erzeugnisse *benutzt* haben zur Erstellung von Lehrmaterial – und dafür muss die Uni dann Seite für Seite blechen.
Hm. Ich kann mir nicht helfen, aber das is doch ok? Wenn du die Arbeit von jemand anderes verwendest, sollte der dafür auch was kriegen…
Ja, aber es gibt/gab Verträge mit Schulen und Unis, dass das pauschal abgeglichen wird, da das sonst nicht handhabbar wäre.
Diese Pauschalregelung ist gekippt (siehe auch den Link, den netterweise maobe hier eingestellt hat), und wir sollen alles einzeln abrechnen müssen in Zukunft. Und das ist einfach nicht machbar.
Könnt ihr keine neue Pauschale verhandeln?
Wenn überhaupt muss das die Uni machen.
Und ich gebe zu, ich weiß nicht, ob die Unis das einzeln machen oder als Verbund. Wir als Lehrstuhl haben da nicht das Recht dazu.
Bleibt die nächste Frage, wozu es so ein Skript überhaupt braucht. Soklen die Studis doch die Bücher lesen?
Ok, wir schaffen alle Skripten ab.
Sollen die Studis doch schauen, wo sie ihr Wissen herkriegen.
Wir geben Literaturlisten aus… Anwesenheitspflicht können wir eh nicht durchsetzen … also:
„Nächste Woche bringen Sie Buch XX mit, daraus werden wir dann Seite 24 oben angucken, außerdem das nur noch antiquarisch und nicht in der Bib zu bekommende (oder nur als 1 Exemplar vorhandene) Buch YY – davon benötigen wir die Seiten 123, 168 und 256 unten, wir werden nächste Woche darüber diskutieren. Haben Sie das nicht dabei, brauchen Sie gar nicht erst zu kommen. Ach ja … und lesen Sie Buch ZZ, das ist Grundlage für alles, insbesondere Seite 589 und 678 sind prüfungsrelevant…“
Schön, so leere Veranstaltungen dann zu haben…
Hey, so war das früher auch, als das Studium noch was wert war.
Eure Studis sind erwachsen, ihr müsst denen doch nicht alles vir den Arsch tragen.
Zumindest nicht, wenn das für euch derart mit Kosten und Mühen verbunden ist 😉
Fefe hat hierzu heute was drin, siehe unter http://blog.fefe.de/?ts=a8c5feef
Einmal lese ich früh nicht als erstes Fefe … darum: vielen Dank! 🙂
(auch wenn der Inhalt weniger erfreulich ist…)
Was mir gerade beim lesen der Paragraphen sowie der Urteilsbegründung aufgefallen ist, dass es ja immer noch die gesetzliche Regelung von 12% des gesamten Werkes, allerdings nicht mehr als 100 Seiten, Bestand hat.
Was sich da allerdings noch nicht wirklich erschließt, zumindest für mich, ist die Regelung ob man das jeweils jeweils für jedes Script separat melden muss. Hast du dazu eventuell noch was?
Mal sehen was bei mir an der Hochschule dazu bekannt ist, ich werde das auf jeden Fall mal in der nächsten Senatssitzung ansprechen.